Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (B2B)

 eSEIFEN ZAUBER, Inh. Helge Meyer  D-37194 Bodenfelde/Amelith

§ 1 Geltungsbereich

  1. Unter Ausschluss abweichender, entgegenstehender oder ergänzender allgemeiner Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem SEIFEN ZAUBER, Inh. Helge Meyer und dem Kunden, der Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. In der Lieferung durch uns liegt keine Zustimmung abweichender Bedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind ausschließlich für Behörden, Handwerk, Handel, Industrie und die freien Berufe zur Verwendung in der selbständigen beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit bestimmt (§ 9 PAngV).
  2. Bei den von uns hergestellten Produkten handelt es sich um Naturerzeugnisse. Jeder Artikel ist daher ein Einzelstück. Das bedingt, dass sie in Form und Farbe variieren können. Produktbilder sind nur Beispiele, der tatsächlich gelieferte Artikel kann in Form und Farbe sowie Gewicht abweichen. Angaben in unseren Katalogen, Prospekten, Werbeschriften usw. über Maße, Gewichte, Beschaffenheit, Qualität und Leistung sind nur annähernd und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Sie sind nur maßgeblich, wenn wir sie als ausdrücklich verbindlich bezeichnen.
  3. Unsere Angebote sind freibleibend, insbesondere hinsichtlich Preis, Lieferfrist und Liefermöglichkeit. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen.An gesonderte schriftliche Angebote halten wir uns, wenn nichts anderes vereinbart ist, 30 Kalendertage gebunden. § 3 Ziffer 3. bleibt davon unberührt.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert; eine bereits erhaltene Gegenleistung wird unverzüglich erstattet.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2.  Mindestauftragswert Erstbestellung Neukunden EUR 250,-
  3. Soweit sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten aus für uns nicht zu vertretenen Gründen, z. B. durch gestiegene Rohstoffpreise oder Einkaufspreise, nachweisbar und wesentlich (mehr als 5%) erhöhen bzw. verringern, verpflichten sich die Parteien, nach den Grundsätzen von Treu und Glauben eine angemessene Preiskorrektur zu vereinbaren. Dies gilt nur für derartige Kostenänderungen, die sich bei Aufträgen mit mehreren Teilabrufen der Ware nach der ersten Teillieferung ergeben bzw. wenn zwischen Auftragserteilung und dem vom Käufer gewünschten sowie vertraglich vereinbarten Liefertermin mehr als ein Monat liegt. Werden nach Vertragsabschluss Frachten, Abgaben oder Gebühren eingeführt oder erhöht, die bei der Preiskalkulation noch nicht bekannt waren, sind wir – auch bei Frachtfreier Lieferung – berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.
  4. Bei gesonderten Angeboten gelten die etwaigen abweichend von vorliegenden Bedingungen genannten Zahlungsbedingungen des Angebots und der jeweiligen Rechnung.
  5. Unabhängig von dem Ort der Übergabe der Ware oder der Dokumente ist Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Kunden unser Geschäftssitz.
  6. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 7 Tagen nach Ausstellungsdatum ohne Abzug. Vereinbarte Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb der angegebenen Frist für uns verfügbar ist.
  7. Bei Zahlungsverzug des Käufers berechnen wir Zinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszins. Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen, es sei denn diese sind rechtskräftig festgestellt, schriftlich anerkannt oder entscheidungsreif. Bei Scheck- und Wechselprotesten werden abweichend von allen vorher getroffenen Vereinbarungen sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
  8. Sofern sich der Kunde im Zahlungsverzug aus vorangegangenen Aufträgen oder aus vorangegangenen Teillieferungen aus einem Auftrag befindet, sind wir berechtigt, weitere Aufträge bzw. weitere Teillieferungen aus dem Auftrag nur zu erfüllen, wenn hierfür Zahlung durch Vorkasse (ggf. auch per Nachnahme) geleistet wird. Die Ausführung des Auftrages erfolgt sobald die Vorauszahlung eingegangen ist. Dasselbe gilt bei neuen Geschäftsverbindungen.
  9. Im Falle der Nichterfüllung des Käufers sind wir berechtigt, pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 % des Auftragswertes zu verlangen. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Käufer steht das Recht zu, nachzuweisen, dass infolge des Verzuges bzw. der Nichtabnahme gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
  10. Bezahlungen werden stets auf die älteste fällige noch ausstehende Forderung aus einer Geschäftsverbindung verrechnet.
  11. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und unter Vorbehalt des Ankaufs durch die Landeszentralbank angenommen. Wechsel- und Diskontspesen sowie eventuell entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Sind Wechsel auf Nebenplätze oder das Ausland ausgestellt, übernehmen wir keine Gewähr für die rechtzeitige Beibringung des Protestes.
  12. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt bzw. bestehen berechtigte Zweifel an der Bonität des Käufers behalten wird uns vor, ebenfalls nur per Nachnahme gegen Vorauszahlung zu liefern oder eine anderweitige ausreichende Sicherung zu verlangen.

§ 4 Verpackung und Versand

  1. Die Kosten für normale Transportverpackung werden nicht berechnet, lediglich für Bestellungen mit einem Netto-Bestellwert unter 100,00 € berechnen wir einen Verpackungszuschlag von 5,00 € zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. In keinem Fall nehmen wir Verpackungen zurück. Etwaige Entsorgungskosten für Verpackungsmaterial gehen ebenso wie die Kosten der Rücksendung von Verpackungsmaterial zu Lasten des Kunden.
  2. Die Lieferungen erfolgen immer ab Lager bzw. ab Werk zuzüglich der tatsächlich entstandenen Versandkosten.
  3. Kosten für etwaige besondere Versendungsformen gehen stets zu Lasten des Käufers.
  4. Etwaige Frachtzuzahlungen durch uns gelten als Vorlagen zu Lasten des Käufers oder Bestellers. Versicherungen gegen Schäden oder Verluste werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers oder Bestellers zu seinen Lasten, das heißt auf seine Kosten, abgeschlossen.
  5. Für Transportschäden oder Verlust haften wir nicht; diese müssen beim Beförderer geltend gemacht werden.

§ 5 Gefahrenübergang

Sofern vorliegend nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr, einschließlich einer Beschlagnahme, spätestens mit Absendung der Ware ab Lager oder ab Werk auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde oder wir die Anfahrt übernommen haben.

§ 6 Lieferung / Liefermengen

  1. Von uns angegebene Liefertermine gelten nur dann als kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben (Fixtermine).In allen übrigen Fällen ist es für den Eintritt unseres Lieferverzuges erforderlich, dass der Kunde eine angemessene Nachfrist setzt.
  2. Lieferfristen und –termine verstehen sich ab Lieferort und gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir die Termine ausdrücklich gemäß Ziffer 1. als verbindlich bezeichnet haben. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, auch wenn die Versendung ohne unser Verschulden unmöglich ist.
  3. Wird eine vereinbarte Lieferfrist durch unser Verschulden nicht eingehalten, so ist unter Ausschluss weiterer Ansprüche der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er bei setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat.
  4. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert oder befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, so werden ihm, beginnend 1 Monat nach Meldung der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 1 % des Rechnungsbetrages pro Monat, berechnet, wobei der Besteller auch geringere Kosten nachweisen kann. Weitergehende Ansprüche der Firma SEIFEN ZAUBER Helge Meyer bleiben hiervon unberührt. Die Gefahr geht vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Besteller über.
  5. Teillieferungen durch uns sind zulässig soweit sie für den Kunden keine unzumutbare Beeinträchtigung seiner Interessen an der Vertragsdurchführung darstellen.
  6. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht im Falle der vereinbarten Abholung durch den Kunden mit der Mitteilung der Bereitstellung an den Kunden auf diesen über.
  7. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung, Rohstofferschöpfung, Mobilmachung, Krieg, Terror, Sperrung von Verkehrswegen berechtigen uns entweder, eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeit zu verlangen oder vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein Entschädigungsanspruch des Käufers entsteht hierdurch nicht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller gegenseitigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden (Vorbehaltsware). Dies gilt auch, wenn die einzelne Forderung in laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo anerkannt ist.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im Voraus an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der uns gehörenden Waren verpflichtet.
  3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Verbindet, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware mit anderen Waren oder bildet er sie mit anderen Waren um, so steht uns an der daraus hervorgegangenen, neuen Ware Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Warenwerten zu. Die neue Ware gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen und wird von dem Käufer kostenfrei verwahrt.
  4. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Anderweitige Verfügungen, wie Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware, sind nicht gestattet. Sämtliche, dem Kunden hinsichtlich der Vorbehaltsware aus Weiterveräußerung oder sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit im Voraus in voller Höhe an uns ab. Im Falle von Miteigentum erfasst die Abtretung nur den unserem Miteigentum entsprechenden Forderungsanteil. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Eine Weiterveräußerung ist nur unter Sicherstellung dieser Abtretung zulässig.
  5. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr widerruflich ermächtigt.Auf Verlangen von uns hat der Kunde seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Wir sind berechtigt, diese Anzeige der Abtretung jederzeit vorzunehmen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät.
  6. Die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung und Vermengung, ferner zur Einbeziehung der abgetretenen Forderungen, erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten sowie dann, wenn gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt ist oder uns eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden bekannt wird.In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Rücktritt vom Vertrag sofort in Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck den Betrieb des Kunden zu betreten, zweckdienliche Auskünfte über die Vorbehaltsware und evtl. Forderungen aus ihrer Weiterveräußerung zu verlangen sowie Einsicht in die Bücher des Kunden zu nehmen, soweit uns dies zur Sicherung unserer Rechte dient.
  7. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die Forderungen von uns insgesamt um mehr als 20 Prozent, so sind wir verpflichtet, die überschüssigen Sicherheiten nach billigem Ermessen und eigener Wahl freizugeben.

§ 8 Untersuchungs- und Rügepflicht

  1. Der Käufer ist verpflichtet die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, unverzüglich zu untersuchen. Solche offensichtlichen Mängel sind bei uns innerhalb von 10 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich zu rügen.Transportschäden sind sofort dem Frachtführer schriftlich anzuzeigen.
  2. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei uns innerhalb von 10 Kalender Tagen nach dem Erkennen durch den Kunden gerügt werden.
  3. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

§ 9 Mängel

  1. Angaben über Eignung und Anwendung der von uns gelieferten Waren befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen betreffend die Eignung der Produkte für die von Kunden beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
  2. Bei nachgewiesenen Mängeln beseitigen wir nach eigener Wahl die Mängel kostenlos oder liefern gegen Rückgabe der beanstandeten Ware kostenfrei Ersatz.
  3. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen unmöglich, unzumutbar oder als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur – gegebenenfalls zweimaligen – Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde.
  4. Werden Mängel entdeckt, ist die Verwendung, Be- und Verarbeitung sofort einzustellen und uns die Möglichkeit der Besichtigung der bemängelten Ware einzuräumen.
  5. a) Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware.
    b) Hiervon abweichend gilt für Ware eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen hat oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
  6. Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.

§ 10 Haftung

  1. Wir schließen unsere Haftung für fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
  2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
  3. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder beim Fehlen einer besonderen zugesicherten Beschaffenheit der Ware, wenn und soweit diese Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
  4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren ein Kalenderjahr nach Ablieferung der Ware und nach Kenntnis des Kunden vom Schadenseintritt und dem Schadensverursacher. Dies gilt nicht, soweit grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, und dies gilt nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung oder Tötung von Personen; hier gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften uneingeschränkt.
  5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen können ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unserer Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen verlangen. Der Käufer hat den eingetretenen Schaden dem Grund und der Höhe nach nachzuweisen.

§ 11 Rechte Dritter / Urheberrechte

  1. Erfolgen Lieferungen nach Plänen oder sonstigen Angaben des Kunden und werden dadurch Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte, verletzt, so ist der Kunde verpflichtet, uns von diesen Ansprüchen auf erste Anforderung schuldrechtlich freizustellen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall, uns eine liquideSicherheit in Form einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bankbürgschaft zur Verfügung zu stellen.
    Alle Bildrechte liegen bei SEIFEN ZAUBER oder unseren Partnern. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet.
  2. Dem Lieferer stehen Urheber- und ggf. gewerbliche Schutzrechte an der von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen und Zeichnungen zu. Alle vom Kunden gelieferten Daten (Bild- und Textdaten, Skizzen, Vektordaten, Sonstiges) werden von Seifen Zauber, Inh. Helge Meyer, soweit bearbeitet, wie es für die vertraglich definierten Ziele notwendig ist. Eine inhaltliche und / oder rechtliche Prüfung findet nicht statt; hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich.
  3. SEIFEN ZAUBER Helge Meyer ist berechtigt, auf allen Werbemitteln, Werbemaßnahmen und ihren Internet-Webseiten auf den Kunden, bzw. Kundennamen und Geschäftsbeziehung hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dadurch ein Entgeltanspruch zusteht. In diesem Zusammenhang darf ein Kundenlogo verwendet werden.

§ 12 Rücksendungen

  1. Gleichgültig aus welchem Grund, Rücksendungen sind stets „frei Haus“ an uns zurückzusenden. Unfreie Lieferungen werden nicht angenommen. Bei Rücksendungen aufgrund berechtigter, fristgemäßer Reklamation hat der Käufer Anspruch auf Erstattung angemessener Frachtkosten.
  2. Kurante Waren nehmen wir nach vorheriger Absprache zurück. Gut geschrieben wird der jeweilige Netto-Warenwert abzüglich 10% Bearbeitungsgebühr. Die Frachtkosten für Hin- und Rücksendungen sind vom Käufer zu tragen.

§ 13 Rücktritt

  1. Die Verkaufs- und Lieferverträge werden unter der Voraussetzung der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Käufers wirksam geschlossen. Bei Fehlen oder Wegfall dieser Geschäftsgrundlage steht uns das Recht des jederzeitigen Rücktritts vom Vertrag zu bzw. die Anpassung des Vertrages an die geänderten Verhältnisse. Hierdurch eventuell entstehende Kosten des Verkäufers (z. B. Rechtsanwaltskosten u. a.) hat der Käufer zu tragen.
  2. Das Rücktrittsrecht steht uns ferner bei Zahlungsverzug des Käufers, nicht ordnungsgemäßer Abnahme der Ware sowie bei Eintritt aller derjenigen Umstände zu, die uns eine fristgerechte oder sonst wie ordnungsgemäße Vertragserfüllung unmöglich machen, es sei denn, dass wir solche Umstände selbst zu vertreten haben.

§ 14 Datenschutz

  1. Wir erheben, verwenden und speichern Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Personenbezogene Daten werden von uns an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung, zu Abrechnungszwecken oder Kundenbindungsmaßnahmen erforderlich ist oder der Kunde zuvor eingewilligt hat.

§ 15 Abnahme / Zahlung

  1. Falls kein fester Abnahmetermin vereinbart wurde, sind wir berechtigt die fertige Ware nach 3 Monaten in Rechnung zu stellen.
  2. Wird der vereinbarte Abnahmetermin vom Kunden nicht eingehalten, sind wir berechtigt die Ware zu berechnen.

§ 16 Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort ist Northeim, soweit nicht gesetzlich ein anderer Erfüllungsort zwingend gilt.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Auslegung und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch für Scheck- und Wechselansprüche – ist Northeim, soweit gesetzlich nicht zwingend ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
  3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung als vereinbart und anwendbar. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nation vom 11. April 1980 (Verträge über den Warenkauf CISG – Wiener Kaufrecht -) ist ausgeschlossen.

§ 17 Schriftform / Salvatorische Klausel

  1. Neben dem schriftlichen Vertrag und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen keine weiteren Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die Parteien sind verpflichtet, eine etwaig unwirksame Regelung durch eine Bestimmung zu ersetzen, mit der der beabsichtigte, rechtliche und/oder wirtschaftliche Zweck weitergehend erreicht werden kann.